Was leistet/ beinhaltet Ergotherapie

Diagnostik

 

Abklärung der individuellen Störungsbilder durch ergotherapeutische Befundsysteme

 

Therapie (ambulant in der Praxis oder als Hausbesuch)

  • Präventive und rehabilitative Maßnahmen
  • Thermische Anwendungen
  • Prothesentraining
  • Basale Stimmulation
  • Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientiert
  • Handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten
  • Tagesstrukturierung
  • Training von lebenspraktischen und alltagsrelevanten Handlungen
  • Unterstützung in aktuellen Lebenskriesen
  • Förderung von Grundarbeitsfähigkeiten (Arbeitstherapie)
  • Behandlung von Entwicklungsverzögerungen
  • Wahrnehmungsförderung
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining
  • Förderung der Grob- und Feinmotorik
  • Behandlung von Teilleistungsstörungen
  • klassischen Mobilisation

Beratung und interdisziplinäre Zusammenarbeit

  • Hilfsmittelversorgung und -Anpassung
  • Wohnraumanpassung
  • Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Beratung von Angehörigen/ Elternarbeit
  • Austausch mit behandelnden Ärzten, Logopäden, Physiotherapeuten, Erzieher, Sanitätshäuser, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken

Der deutliche Bezug zum Alltag (der Patient lebt in seinem gewohnten Umfeld) und die intensive Angehörigen Arbeit setzen in der ambulanten Therapie besondere Schwerpunkte.


Behandlungskosten

Ergotherapie als verordnungsfähiges Heilmittel

 

Ambulante Ergotherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und ist von gesetzlichen sowie privaten Kassen anerkannt.

Über eine haus-oder fachärztliche Heilmittelverordnung (Rezept) können Sie bei medizinischer Indikation unsere ergotherapeutische Leistungen erhalten.

Beim privat versicherten Klient/-innen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.

 

Hausbesuche 

 

Wir führen die Therapieeinheiten entweder in der Praxis oder gerne in ihrem persönlichem Umfeld z.B bei Ihnen zu Hause durch.

Wichtig: Eine durchgehende Behandlung in Ihrem Umfeld wird bei entsprechender Indikation ärztlich als "Hausbesuch" verordnet. Dieser muss auf der Verordnung vermerkt sein.

 

Zuzahlung

 

Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkassenabzuführen (Zuzahlung).

Der Eigenanteil errechnet sich aus der "Rezeptgebühr" von 10,-Euro pro Verordnung plus einer prozentualen Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten.

Die Heilmittelerbringer (in diesem Fall unsere Praxis) sind verpflichtet, diesen Betrag von Ihnen einzuziehen. Die Zuzahlungen sind dabei kein Zusatzverdienst für die Heilmittelerbringer, sie werden ohne Abzug an die Krankenkassen weitergeleitet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.

Sind Sie bereits befreit, legen Sie uns bitte die Befreiungsbescheinigung vor.